Einen Schritt moderner – Deutschland ändert Grenzgänger-Regelung im Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich
Am 21. August 2023 haben Österreich und Deutschland ein Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) unterzeichnet. In dem Änderungsprotokoll finden sich vor allem Anpassungen hinsichtlich der Grenzgänger-Regelung und der damit im Zusammenhang stehenden Nutzung von Homeoffice-Möglichkeiten. Ziel des Änderungsprotokolls ist es das DBA auf die neuen und „modernen“ Herausforderungen der Arbeitswelt anzupassen.
In unserem Beitrag vom 14. Juni 2023 finden Sie alles Wissenswerte zu dem Rechtsstand der Grenzgänger-Regelung vor dem Änderungsprotokoll.
Zum Beitrag: Die Grenzgänger-Regelung im Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Deutschland Österreich
Durch das Änderungsprotokoll sollen Steuerpflichtige bereits die Voraussetzungen der Grenzgänger-Eigenschaft erfüllen, sobald sie in der Grenzzone arbeiten und dort Ihren Hauptwohnsitz haben. Die tägliche Hin- und Rückfahrt über die Grenze ist nicht mehr erforderlich. Die Grenzzone liegt aktuell noch bei 30km.
In Betracht auf die Grenzgänger-Regelung werden Tage im Homeoffice nicht mehr als schädliche Tage der „Nichtrückkehr“ gewertet. Zusätzlich wurde die Grenzgänger-Regelung auch auf Beschäftigte im öffentlichen Dienst ausgeweitet.
Die Anwendung der neuen Grenzgänger-Regelung erfolgt bereits ab dem 1. Januar 2024.
Es bleibt abzuwarten, welche weiteren Doppelbesteuerungsabkommen mit den angrenzenden Staaten diesbezüglich geändert werden. Neben Österreich hat bereits auch die Schweiz ein Änderungsprotokoll unterzeichnet, dass ab dem 1. Januar 2025 in Kraft tritt.
Hannes Hellfeuer | TLI Steuerberater