Wir betreuen ein breites Spektrum großer, mittelständischer und auch kleiner Unternehmen jeder Rechtsform und Branche.

Zu unseren Mandanten zählen Unternehmen in der Firmierung als SE, AG, GmbH, GmbH & Co. KG, Ltd., S.r.l., S.L., oHG, KG, LLC, LLP, e.K., e.V. Hierbei setzt die Kanzlei nicht auf einen speziellen Branchenschwerpunkt. Unsere Mandanten sind u.a. tätig in den Branchen Automobil, Bau und Immobilien, Handel und E-Commerce, Dienstleistung, Investmentfonds und Private-Equity, Medien, Film und Verlagswesen, Freie Berufe, Vermögensverwaltung, Family Office oder Energiewirtschaft.

Unser Leistungsspektrum auf dem Gebiet der Unternehmenssteuern umfasst insbesondere:

  • Konzernsteuerrecht und Konzernabschlüsse
  • Steuererklärungen und Jahresabschlüsse
  • Steuergestaltung und Planung
  • Erstellung von Handels- und Steuerbilanzen
  • Betriebswirtschaftliche Beratung
  • Finanz- und Lohnbuchhaltung
  • Umsatzsteuerberatung
  • Betriebsprüfungen
  • Einholung verbindlicher Auskünfte
  • Immobilien und Unternehmenstransaktion

Konzern­steuerrecht und Konzern­abschlüsse

Wir beraten nationale und multinationale Konzernstrukturen sowie größere und kleine nationale und internationale Fonds- und Holdingstrukturen.

Unser Leistungsspektrum umfasst hierbei insbesondere:

  • Laufende Beratung im Konzernsteuerrecht
  • Erstellung von Konzernabschlüssen nach HGB
  • Erstellung von Überleitungsrechnungen
  • Ermittlung latenter Steuern
  • Erstellung von Konzernanhängen
  • Erstellung von Konzernkapitalflussrechnungen
  • Erstellung von Konzernanlagespiegeln

Steuer­erklärungen und Jahres­abschlüsse

Wir beraten nationale und internationale Unternehmen dabei, die buchhalterischen, handelsrechtlichen und steuerlichen Regelungen zu erfüllen.

Für unsere Mandanten erstellen wir Jahresabschlüsse nach HGB, erstellen Überleitungsrechnungen von ausländischen Buchführungen (z.B. nach UK GAAP oder nach US GAAP) nach HGB, erstellen Gewinnermittlungen, Sondergewinnermittlungen, Sonderbilanzen (z.B. Eröffnungsbilanz, Spaltungsbilanz, etc.).

Wir erstellen für unsere Mandanten die gesetzlich geforderte elektronische Bilanz (E-Bilanz) oder Gewinnermittlung nach der jeweils gültigen Taxonomie und legen Jahresabschlüsse nach den gesetzlichen Vorschriften offen.

Zudem erstellen wir sämtliche Steuererklärungen (z.B. Körperschaftsteuererklärung oder Einkommensteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuererklärung, Erklärung über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen, u.a.).

Unser Leistungsspektrum umfasst im Einzelnen insbesondere:

  • Erstellung von Einzelabschlüssen nach HGB für alle Rechtsformen
  • E-Bilanzen und Gewinnermittlungen nach der jeweils geltenden Taxonomie
  • Offenlegung und Hinterlegung von Jahresabschlüssen
  • Erstellung von Überleitungsrechnungen nach HGB und nach steuerlichen Vorschriften
  • Erstellung von Handels- und Steuerbilanzen
  • Erstellung von Unternehmenssteuerklärungen und von privaten Steuererklärungen
  • Erstellung von Feststellungserklärungen
  • Erstellung von Steuervoranmeldungen und Kapitalertragsteueranmeldungen

Steuer­gestaltung und Planung

Im Rahmen von Steuergestaltung und Steuerplanung analysieren wir die steuerliche Situation Ihres Unternehmens und optimieren die steuerliche Belastung.

Betriebs­wirt­schaftliche Beratung

Zunehmender Wettbewerb und steigender Kostendruck erfordern kaufmännisches Geschick. Nur wer die Zahlen seines Unternehmens kennt, ist in der Lage auf Veränderungen entsprechend zu reagieren. Wir begleiten Sie mit professioneller betriebswirtschaftlicher Beratung.

Unser Leistungsspektrum umfasst hierbei unter anderem:

  • Erstellung von Betriebsentwicklungsprognosen (Gewinn-, Kapital- und Liquiditätsprognosen)
  • Vergleich von Finanzierungsalternativen (Kauf, Leasing, Darlehen, etc.)
  • Mindestumsatz- und Gewinnbedarfsrechnungen
  • Kosten-Nutzen-Analysen

Finanz- und Lohn­buch­haltung

Wir erstellen Ihre Finanz- und Lohnbuchhaltung unter Beachtung handels- und steuerlicher Vorschriften und unter Einsatz neuester digitaler Techniken.

Im Rahmen der Erstellung Ihrer Finanzbuchhaltung beraten wir Sie betriebswirtschaftlich und überwachen laufend die Höhe Ihrer Steuervorauszahlungen.

Umsatz­steuer­beratung

Jeder Unternehmer wird früher oder später mit der Umsatzsteuer konfrontiert. Die rechtssichere umsatzsteuerliche Beurteilung von Lieferungen oder Leistungen erfordert Fachwissen und praktische Erfahrung. Dies gilt sowohl für nationale und insbesondere für grenzüberschreitende Sachverhalte.

Nachdem die Umsatzsteuer häufig Massengeschäftsvorfälle betrifft, können Fehler bei der Umsatzteuer erhebliche finanzielle Auswirkungen für ein Unternehmen haben. Folglich rückt die Umsatzsteuer auch zunehmend in den Fokus der Betriebsprüfungen.

Neben den Risiken bietet die Umsatzsteuer aber auch Chancen und Potenzial für Einsparungen. Wir ermitteln mögliche Schwachpunkte und erarbeiten mit Ihnen praxiszentrierte Lösungen für Ihr Unternehmen.

Unsere Umsatzsteuerberatung umfasst insbesondere:

  • Nationales und internationales Umsatzsteuerrecht
  • Beurteilung von grenzüberschreitenden Lieferungen und Leistungen
  • Umsatzsteuerliche Registrierungen und Compliance im In- und Ausland
  • Umsatzsteuerliche Optimierung von Lieferketten
  • Umsatzsteuer-Strafrecht
  • Optimierung der Vorsteuerquote
  • Umsatzsteuerliche Organschaften
  • Umsatzsteuer im Onlinehandel
  • Erstellung von Vertragsklauseln
  • Umsatzsteuerreviews
  • Due Diligence-Prüfungen bei Unternehmens- und Grundstückstransaktionen
  • Durchführung von Vorsteuer-Vergütungsverfahren
  • Umsatzsteuer-Risk-Management
  • Umsatzsteuerliche Compliance
  • Umsatzsteuergutachten

Betriebs­prüfungen

Bei Betriebsprüfungen ist TLI Steuerberater Ihr starker Partner. Unsere Partner und Mitarbeiter verfügen selbst über langjähre Berufserfahrung in Finanzverwaltung und der Beraterschaft. Wir verteidigen Ihre Interessen im Rahmen von Betriebsprüfungen, übernehmen für Sie die formellen Arbeiten sowie die Kommunikation mit dem Finanzamt. Mit uns an Ihrer Seite ist die Ankündigung einer Betriebsprüfung kein Grund zur Besorgnis.

Immobilien und Unternehmens­transaktion

Wir beraten unsere Mandanten bei dem Kauf und Verkauf von Unternehmen (Asset Deal) oder Unternehmensbeteiligungen (Share Deal) sowie bei Kauf und Verkauf von Immobilien und Anteilen an Immobilienfonds.