Wir beraten nationale und internationale Unternehmen dabei, die buchhalterischen, handelsrechtlichen und steuerlichen Regelungen zu erfüllen.
Für unsere Mandanten erstellen wir Jahresabschlüsse nach HGB, erstellen Überleitungsrechnungen von ausländischen Buchführungen (z.B. nach UK GAAP oder nach US GAAP) nach HGB, erstellen Gewinnermittlungen, Sondergewinnermittlungen, Sonderbilanzen (z.B. Eröffnungsbilanz, Spaltungsbilanz, etc.).
Wir erstellen für unsere Mandanten die gesetzlich geforderte elektronische Bilanz (E-Bilanz) oder Gewinnermittlung nach der jeweils gültigen Taxonomie und legen Jahresabschlüsse nach den gesetzlichen Vorschriften offen.
Zudem erstellen wir sämtliche Steuererklärungen (z.B. Körperschaftsteuererklärung oder Einkommensteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuererklärung, Erklärung über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen, u.a.).
Unser Leistungsspektrum umfasst im Einzelnen insbesondere:
- Erstellung von Einzelabschlüssen nach HGB für alle Rechtsformen
- E-Bilanzen und Gewinnermittlungen nach der jeweils geltenden Taxonomie
- Offenlegung und Hinterlegung von Jahresabschlüssen
- Erstellung von Überleitungsrechnungen nach HGB und nach steuerlichen Vorschriften
- Erstellung von Handels- und Steuerbilanzen
- Erstellung von Unternehmenssteuerklärungen und von privaten Steuererklärungen
- Erstellung von Feststellungserklärungen
- Erstellung von Steuervoranmeldungen und Kapitalertragsteueranmeldungen