Unternehmen und Privatpersonen sehen sich bei ihren Inbound- und Outbound-Aktivitäten mit einer Vielzahl unterschiedlicher Steuerregime konfrontiert. Grenzüberschreitendes Handeln birgt einerseits Risiken der Doppelbesteuerung, eröffnet andererseits jedoch auch Gestaltungsoptionen.
Themenschwerpunkte unserer Kanzlei sind im Internationalen Steuerrecht die Gestaltung von Investitionen im Ausland einerseits und die Gestaltung ausländischer Investitionen in Deutschland andererseits. Wir erstellen dazu steuerliche Gutachten und holen verbindliche Auskünfte ein.
Im Internationalen Steuerrecht beraten wir insbesondere:
- Anwendung und Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen
- Hinzurechnungsbesteuerung und Außensteuergesetz
- Wegzugsbesteuerung
- Zuzug aus dem Ausland
- Sitzverlegung von Unternehmen ins Ausland
- Beratung bei Wohnortwechsel und Sitzverlegung
- Steuerliche Optimierung von grenzüberschreitenden Leistungen
- Besteuerung von Inbound- und Outbound Investitionen
- Besteuerung von in- und ausländischen Mutter-/Tochtergesellschaften
- Internationale Betriebsstättenbesteuerung
- Arbeitnehmerentsendungen
- Mitwirkung an Verständigungsverfahren
- Beratung bei der Erfüllung von Meldepflichten
- Internationale Nachfolgeplanung