Wir vertreten die Interessen unserer Mandanten gegenüber dem Finanzamt in Veranlagungsverfahren, in Betriebsprüfungen, in Rechtsbehelfsverfahren, vor den Finanzgerichten, den Verwaltungsgerichten und vor dem Bundesfinanzhof.
Zudem verteidigen wir unserer Mandantschaft in Bußgeld- und Steuerstrafverfahren. Wir verfügen über langjährige Erfahrung und über ein hohes Maß an steuerstrafrechtlicher Kompetenz und Durchsetzungsfähigkeit.
Unser Beratungsspektrum umfasst:
- Durchsetzungs- und Abwehrberatung
- Vertretung in Rechtsbehelfsverfahren
- Steuerstrafverteidigung
- Unterstützung bei Entwicklung und Pflege bestehender Tax Compliance Management System
- Erstellung von Selbstanzeigen
- Betriebsprüfungen und Steuerfahndung
- Vertretung vor den Finanzgerichten
- Vertretung vor dem Bundesfinanzhof