Bundesfinanzhof weist Klage gegen Solidaritätszuschlag ab
Der Solidaritätszuschlag ist verfassungswidrig. So hätte die heutige Schlagzeile lauten müssen. Leider hat der Bundesfinanzhof heute in einem mutlosen Urteil das Gegenteil beschlossen. Weil der Solidaritätszuschlag nicht an den 2019 ausgelaufenen Solidarpakt II gebunden sei. Und weil auch in den Jahren 2020 und 2021 ein wiedervereinigungsbedingter Finanzbedarf des Bundes gegolten habe.
Freuen wird das vor allem die Politik, die öffentlich über das Für und Wider einer Reichensteuer streitet, obwohl sie diese mit dem Solidaritätszuschlag de facto längst erhebt. Frei nach dem Motto: Alte Steuer, gute Steuer. Neue Steuer, schlechte Steuer.
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