Weihnachtszeit ist Kundengeschenkezeit.
Als Steuerberater erleben wir ihn jedes Jahr aufs Neue: Den heißen Tanz um compliance-gerechte Weihnachtsgeschenke. Natürlich möchte man bei hochkarätigen Kunden nicht zu tief stapeln. Gleichzeitig gibt es Regeln, an die sich sowohl wir als auch unsere Kunden halten müssen.
Was uns dabei häufig auffällt? So manchem fehlt das Wissen, wann ein Kundengeschenk eigentlich noch compliance-gerecht ist. Deshalb kommen hier unsere drei Tipps für Kundengeschenke. Nicht nur in der Weihnachtszeit!
1. Grundsätzlich liegt die gesetzliche Bagatellgrenze bei 35 Euro pro Person pro Jahr. Geschenke in diesem Wert müssen nicht versteuert werden, eignen sich aber bei hochkarätigen Kunden, denen man eine echte Freude bereiten möchte, nur bedingt.
2. Bei höheren Werten kann der Zuwendende das Geschenk mit 30 Prozent (zzgl. SoliZ und KiSt) pauschal versteuern. Damit entfallen bei dem Empfänger grundsätzlich die steuerlichen Pflichten. Doch Vorsicht: Die Pauschalisierung gilt nur für Geschenke bis 10.000 Euro.
3. Was wir selbst immer wieder erleben: Je größer und je öffentlicher das Unternehmen oder die beschenke Person ist, desto strikter sind die internen Compliance-Richtlinien. Hier ist weniger manchmal mehr – und ein Geschenk, so gerne man es verschenken würde, unter Umständen nicht angebracht.
Christian Dobner | TLI Steuerberater