Beginnen wir zunächst mit einer Statistik: Von ca. 8,5 Millionen Betrieben in Deutschland wurden zuletzt rund 150.000 Betriebe von den Finanzämtern geprüft. Das entspricht einer Quote von aufgerundet lediglich 1,8 %.

Die Zahl gibt zunächst wenig Grund zur Besorgnis. Dies wäre jedoch zu einfach, denn je größer der Betrieb, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit geprüft zu werden. Laut der von dem Bundesfinanzministerium zuletzt veröffentlichten Statistik über die Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung beträgt die Prüfungsquote von Großbetrieben 17,1 %. Insgesamt waren zuletzt gut 13.000 Prüfer im Einsatz. Diese stellten Steuermehreinnahmen von 13,1 Milliarden Euro fest. Hinzu kommt, dass die von dem Bundesfinanzministerium veröffentlichte Statistik nur sog. „echte“ Betriebsprüfungen erfasst. Neben diesen „echten“ Betriebsprüfungen gibt es jedoch noch zahlreiche andere Prüfungen, die in isolierten Statistiken erfasst sind. Diese Daten und Fakten sind dann doch Grund zu Besorgnis, oder? Auch wenn die Wahrscheinlichkeit für eine echte Betriebsprüfung als gar nicht so hoch erscheint, sollte man auf eine Prüfung vorbereitet sein. Meine Erfahrung als Steuerberater, mit Arbeitsschwerpunkt Unternehmenssteuern kommt die nächste Prüfung ganz bestimmt.

In meiner ausführlichen Kolumne für ZASTER beantworte ich Fragen zum Thema Steuerprüfung. Kolumne: Steuerprüfung: Wie gerechtfertigt ist die Angst vor einer Prüfung?

Christian Dobner | TLI Steuerberater

Haben Sie Lust auf ein Rätsel? Was hat die Grundsteuerfrist mit einem Flickenteppich zu tun?

Leider viel zu viel.

Nachdem fast ein Drittel der Grundstücksbesitzer die gestrige Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung entweder verschlafen oder ignoriert hat, ist man sich in den Ländern uneinig: Den starken Staat spielen, inklusive Androhung von Verspätungszuschlag und Zwangsgeld? Oder doch noch einmal ein Auge zudrücken?

In Bayern hat man sich für Zweiteres entschieden und die Frist um drei Monate verlängert. Grundstücksbesitzer in anderen Ländern rufen jetzt „ungerecht!“, denn hier laufen die Drucker für die Erinnerungsschreiben bereits auf Hochtouren.

Weitere Länder sollten Bayerns Vorstoß folgen. Das ist die einzig vernünftige Konsequenz aus der Tatsache, dass noch hunderttausende Grundsteuererklärungen fehlen. Sowieso steht fest: Das Subsidiaritätsprinzip bleibt eine Wundertüte – und das Grundsteuer-Fiasko ein hässlicher Flickenteppich.

Zum Artikel: Bayern verlängert Frist für Abgabe der Grundsteuererklärung

Christian Dobner | TLI Steuerberater

Der Solidaritätszuschlag ist verfassungswidrig. So hätte die heutige Schlagzeile lauten müssen. Leider hat der Bundesfinanzhof heute in einem mutlosen Urteil das Gegenteil beschlossen. Weil der Solidaritätszuschlag nicht an den 2019 ausgelaufenen Solidarpakt II gebunden sei. Und weil auch in den Jahren 2020 und 2021 ein wiedervereinigungsbedingter Finanzbedarf des Bundes gegolten habe.

Freuen wird das vor allem die Politik, die öffentlich über das Für und Wider einer Reichensteuer streitet, obwohl sie diese mit dem Solidaritätszuschlag de facto längst erhebt. Frei nach dem Motto: Alte Steuer, gute Steuer. Neue Steuer, schlechte Steuer.

Zum Artikel: Bundesfinanzhof – Klage gegen Solidaritätszuschlag abgewiesen

Christian Dobner | TLI Steuerberater

 

 

 

Panama, Luxemburg, Zypern: Lange waren sogenannte Steueroasen nur vermögenden Personen vorbehalten. Inzwischen werben auch immer mehr Anbieter mit ausländischen Steuersparmodellen zu Dumpingpreisen. Doch wie seriös ist die Steuervermeidung als Massenware?

Ob die Steuerflucht ins Ausland moralisch gerechtfertigt ist, lässt sich sicherlich diskutieren. Tatsächlich lohnen sich solche Steuersparmodelle aber auch bei weitem nicht für jeden. Im Gegenteil: Wer sich schlecht beraten lässt, kann schnell einen wirtschaftlichen Schaden davontragen.

Wer im Ausland Steuern sparen kann und wer von der Verlagerung seiner steuerlichen Angelegenheiten ins Ausland eher absehen sollte, erfahren Sie in meiner neuen Kolumne für ZASTER.

Christian Dobner | TLI Steuerberater

Die Frage nach mehr Steuergerechtigkeit ist eines der liebsten Reizthemen der Deutschen: Die einen fordern Steuersenkungen, die anderen plädieren für eine noch stärkere Umverteilung.

Ich finde: Steuern sind ein wirkungsvolles Lenkungsinstrument und nicht per se ungerecht. In meiner ersten Kolumne für das Finanzmagazin ZASTER spreche ich mich jedoch für klare Grenzen aus, wenn wir unseren Wohlstand nicht gefährden wollen.

Ab sofort werde ich als Kolumnist des ZASTER Magazins regelmäßig einen Blick auf Steuer- und Finanzthemen werfen und diese aus meiner Perspektive als Steuerberater und Unternehmer für Sie einordnen.

Meine komplette Kolumne zum Thema Steuergerechtigkeit finden Sie hier.

Christian Dobner | TLI Steuerberater

Muss ich eine Steuererklärung machen? Eine Frage, die täglich unzählige Male auf Google abgefragt wird. Zumeist von Menschen, die das Durcharbeiten der Erklärungsbögen eher als Plage wahrnehmen, als das, was es tatsächlich ist: ein Geschenk!

Nur 54 Prozent aller Steuerzahler ohne Erklärungspflicht geben eine Steuererklärung ab. Zumeist sind es geringverdienende Arbeitnehmer, die auf eine Erklärung verzichten. Im Resultat schenken Steuerzahler dem Fiskus jährlich etwa eine Milliarde Euro, die ihnen gesetzlich zustehen würden.

Was dem Staat auch in die Karten spielt: Die Erklärungsbögen sind für Laien kaum verständlich, ELSTER als Plattform zu undurchsichtig. Vielen erscheint der Aufwand zu hoch oder die Wahrscheinlichkeit auf eine Rückzahlung zu gering.

Dabei erhalten 88 Prozent aller Menschen, die eine freiwillige Steuererklärung einreichen, auch eine Rückzahlung. Selbst bei geringem Einkommen können das schnell drei- bis vierstellige Beträge sein und etwa einen Familienurlaub sichern. Oder auch eine jährlich einmalige Stütze, um den Alltag etwas besser bewerkstelligen zu können.

Die Frage sollte also nicht „Muss ich…?“ heißen, sondern vielmehr „Darf ich?“ oder „Wie kann ich meine Steuererklärung machen?“ Hier lautet die Antwort: Nehmen Sie sich einen Steuerberater, kontaktieren Sie ihren Lohnsteuerhilfeverein oder versuchen Sie Steuerapps wie Taxfix, die die Veranlagung jenseits der leidigen Bögen digital für Sie übernehmen und lediglich leicht verständliche Fragen stellen.

Sollten Sie bislang keine Steuererklärung gemacht haben: Was hindert Sie daran?

Christian Dobner | TLI Steuerberater

Weihnachtszeit ist Kundengeschenkezeit.

Als Steuerberater erleben wir ihn jedes Jahr aufs Neue: Den heißen Tanz um compliance-gerechte Weihnachtsgeschenke. Natürlich möchte man bei hochkarätigen Kunden nicht zu tief stapeln. Gleichzeitig gibt es Regeln, an die sich sowohl wir als auch unsere Kunden halten müssen.

Was uns dabei häufig auffällt? So manchem fehlt das Wissen, wann ein Kundengeschenk eigentlich noch compliance-gerecht ist. Deshalb kommen hier unsere drei Tipps für Kundengeschenke. Nicht nur in der Weihnachtszeit!

1. Grundsätzlich liegt die gesetzliche Bagatellgrenze bei 35 Euro pro Person pro Jahr. Geschenke in diesem Wert müssen nicht versteuert werden, eignen sich aber bei hochkarätigen Kunden, denen man eine echte Freude bereiten möchte, nur bedingt.

2. Bei höheren Werten kann der Zuwendende das Geschenk mit 30 Prozent (zzgl. SoliZ und KiSt) pauschal versteuern. Damit entfallen bei dem Empfänger grundsätzlich die steuerlichen Pflichten. Doch Vorsicht: Die Pauschalisierung gilt nur für Geschenke bis 10.000 Euro.

3. Was wir selbst immer wieder erleben: Je größer und je öffentlicher das Unternehmen oder die beschenke Person ist, desto strikter sind die internen Compliance-Richtlinien. Hier ist weniger manchmal mehr – und ein Geschenk, so gerne man es verschenken würde, unter Umständen nicht angebracht.

Christian Dobner | TLI Steuerberater

Mehr Netto vom Brutto: Das wäre eine effektive und weitaus einfachere Entlastung. In kaum einem anderen Land greift der Fiskus den Arbeitnehmern so tief in die Tasche wie in Deutschland.

Von den Einnahmen wird wiederum ein Entlastungspaket nach dem anderen geschnürt. Wieso einfach, wenn es auch kompliziert geht?

Das dritte Entlastungspaket der Bundesregierung gleicht einer Sprinkleranlage, die das gesamte Haus zu löschen versucht. Und das, obwohl nur einzelne Räume in Flammen stehen. Viele der enthaltenen Maßnahmen wie pauschale Transferzahlungen an Rentner und Studierende sind teuer und unpräzise. Ein großer Brocken der 65 Milliarden Euro wird irgendwo versickern, wo das Geld nicht gebraucht wird.

Ausbaden darf das die arbeitende Mittelschicht, die selbst größtenteils leer ausgeht, aber solche Pakete mit hohen Steuern und Abgaben mitfinanziert. Die Grafik zeigt: Ein Durchschnittsverdiener hat netto etwa genauso viel Geld zum Leben, wie der Staat für seine Arbeit erhält. Damit gehört Deutschland zur Weltspitze.

Es ist richtig, dass vor allem die einkommensschwachen Haushalte entlastet werden sollen, die besonders unter der aktuellen Situation leiden. Doch auch immer mehr Menschen mit mittlerem Einkommen wissen nicht mehr, wie sie die explodierenden Preise stemmen sollen.

Die Bundesregierung sollte in diesen schwierigen Zeiten auch jene spürbar und nachhaltig entlasten, die mit ihrer Leistung die Staatskassen füllen – und den Erwerbstätigen mehr Netto vom Brutto lassen.

Christian Dobner | TLI Steuerberater

Seit Juli 2022 können Grundbesitzer in Deutschland eine Erklärung zur Feststellung der neuen Grundsteuer bei den Finanzämtern einreichen. Die Frist endet am 31. Oktober 2022. Es ist damit Halbzeit.

Diese Karte zu diesem Beitrag zeigt in Anlehnung an die allseits bekannte Deutschlandkarte aus dem Wetterbericht zwar nicht hohe Temperaturen, sondern im Gegenteil besonders niedrige Werte.

Ein Blick auf die Quote der Abgabe von Grundsteuererklärungen in den einzelnen Bundesländern zeigt, dass bislang nur ein Bruchteil der mehr als 35 Millionen Anträge eingereicht wurden. Die wenigsten Abgaben gibt es laut der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung in Mecklenburg-Vorpommern mit einer Quote von nur 4,2 Prozent. Hessen steht aktuell mit 13,9 Prozent im Ländervergleich verhältnismäßig gut, jedoch immer noch weit unter der eigentlichen zu erwarteten Abgabequote von 50 % da.

Das von der Finanzverwaltung angebotene Elster-Portal, über das ein Großteil der Grundsteuererklärungen eingereicht werden, stürzte bereits am ersten Wochenende bei wenigen hunderttausend Anfragen ab. Es darf mithin bezweifelt werden, dass alle Anträge problemlos bis zum Fristende am 31. Oktober 2022 eingehen.

Am Wochenende hat der Bundesfinanzminister erstmals eine Fristverlängerung in Aussicht gestellt. Der Bund Der Steuerzahler Deutschland e. V. fordert eine Vertagung auf mindestens Ende Januar 2023.

Wir haben unsere Mandanten bereits vor dem offiziellen Beginn im Juli 2022 darüber informiert, dass wir von einer Fristverlängerung ausgehen, um unseren Mandanten den von der Regierung auf die Grundbesitzer ausgeübten Druck zu nehmen.

Wir sind auf die Erstellung und Einreichung der Grundsteuererklärungen mit unseren Prozessen bereits vorbereitet. Für unsere Mandanten haben wir individuelle Checklisten erstellt, die den Prozess effizient gestalten und den Aufwand minimieren.

Für Fragen rund um die Grundsteuer nehmen Sie Kontakt zu unseren Experten auf.

Christian Dobner | TLI Steuerberater

FOCUS MONEY Auszeichnung – TLI Steuerberatungsgesellschaft Dobner GmbH & Co. KG gehört zu den „TOP Steuerberater 2021“!

FOCUS MONEY hat bundesweit die TOP-Steuerberater auf den Prüfstand gestellt um unter mehr als 100 000 Steuerexperten die kompetentesten Berater zu finden.

TLI Steuerberater gehört zu den kompetentesten „TOP Steuerberatern 2021“ bundesweit.

FOCUS MONEY hat uns 2021 einmal mehr zu den TOP Steuerberatern 2021 ausgezeichnet. Wir wurden für unser Expertenwissen und unsere Spezialisierung im Internationalen Steuerrecht, europäischen Steuerrecht, Körperschaftsteuer (Ertragsteuern Unternehmen) in den Branchen Banken, Finanzdienstleistung, Immobilien und Bau ausgezeichnet.

FOUCS MONEY beschreibt uns als Profis mit Weitblick – Die Experten von großen Steuerberatungsgesellschaften stehen Konzernen, mittelständischen Unternehmen und vermögenden Privatpersonen zur Seite. Sie bieten qualifizierte Lösungen in nahezu allen Spezialfragen – auch international. Egal, ob ein Generationenwechsel oder eine Expansion ins Ausland ansteht – hier gibt es kompetente Hilfe.

Wir sagen Danke an die Jury, an unsere Mandanten und Kollegen!

Inga Stankeviciute | TLI Steuerberater