Internationales Steuerrecht – Länderbericht
Im Zeitalter der Digitalisierung und globalen Vernetzung wird beinahe jedes Unternehmen bewusst oder unbewusst mit dem internationalen Steuerrecht konfrontiert. Die TLI Steuerberater sind über Änderungen in den ausländischen Steuerrechtsordnungen stets informiert und halten auch Sie mit kurzen Länderberichten auf dem Laufenden.
Für die Lösung internationaler steuerlicher Sachverhalte ist neben einem Höchstmaß an fundierten Rechtskenntnissen in dem nationalen Recht sowie in der Rechtsordnung des ausländischen Staates Erfahrung und Routine erforderlich. Die TLI Steuerberatungsgesellschaft ist auf die Lösung komplexester Internationaler steuerlicher Sachverhalte spezialisiert und zeichnet sich durch die Zusatzqualifikation „Fachberater für Internationales Steuerrecht“ aus, die nur durch Ablegen einer zusätzlichen staatlich überwachten Prüfung sowie den Nachweis über die Bearbeitung einer Vielzahl praktischer Fälle im Internationalen Steuerrecht erlangt werden kann.
Vertrauen Sie bei der Beratung auf dem Gebiet des Internationalen Steuerrechts z.B. bei dem Erwerb von Beteiligungen oder Immobilien im Ausland, bei ausländischen Betriebsstätten, bei der Bestimmung von Verrechnungspreisen oder bei Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland auf die Fachberater für Internationales Steuerrecht der TLI Steuerberatungsgesellschaft Dobner GmbH & Co. KG.
Italien: Einführung einer Web Tax
Zum 1.1.2020 hat Italien eine sogenannte „Web Tax“ eingeführt. Diese Web Tax entspricht dem französischen Vorbild, das eine Besteuerung von 3 % auf inländische digital erzielte Umsätze vorsieht. Die neue Web Tax soll solange gelten, bis auf internationaler Ebene eine einheitliche Regelung zur Besteuerung digitaler Umsätze getroffen wird.
Nicht jedes Unternehmen mit in Italien digital erzielten Umsätzen ist von der neuen Web Tax betroffen. Jedoch können auch ausländische Unternehmen, die in Italien keine Betriebstätte unterhalten der neuen Besteuerung unterliegen. Liegen die Voraussetzungen für die Besteuerung vor, ist das ausländische Unternehmen zur Registrierung oder zur Benennung eines Fiskalvertreters in Italien verpflichtet.
Steuerpflichtig sind digitale Dienstleistungen wie die Übertragung von Daten die durch die Verwendung einer digitalen Plattform erzeugt wurden, die Bereitstellung von multilateralen digitalen Plattformen und die Platzierung von Werbung auf einer digitalen Plattform.
Insbesondere physische Warenlieferungen im Rahmen einer digitalen Vermittlung sind von der italienischen Web Tax ausgenommen.
Für die Anwendung der neuen Web Tax ist der Ort der Erbringung der Dienstleistung relevant. Die Kriterien zur Bestimmung des Ortes der Erbringung der Dienstleistung dürften allerdings streitanfällig sein.
Indien: Neues von der Unternehmensbesteuerung
Um das Wirtschaftswachstum in Indien anzukurbeln hat die Regierung eine erhebliche Reduzierung der Unternehmenssteuerbelastung beschlossen. Dazu kommen weitere Steuererleichterung für Unternehmen.
Der Regelsteuersatz für Unternehmen lag in Indien bislang bei 30 %. Durch die Neuregelung reduziert sich der Steuersatz auf nunmehr 22 % Für Neugründungen kann sich der Steuersatz unter bestimmten Voraussetzungen auf 15 % reduzieren.
Diese Neuregelung könnte auch für ausländische Unternehmen einen enormen Investitionsanreiz darstellen. Allerdings ist eine Reduzierung des Steuersatzes stets im internationalen Besteuerungskontext und unter Beachtung der Doppelbesteuerungsabkommen zu sehen.
Ähnlich wie die Vereinigten Staaten von Amerika kennt auch Indien eine Mindestbesteuerung, die sogenannte „Alternative Minimum Tax“. Der Steuersatz für diese Mindestbesteuerung wurde ebenfalls gesenkt. Auch Zusatzabgaben wurden gesenkt.
Spanien: Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen
Mit Wirkung zum 1. Januar 2018 hatte Deutschland seine nationalen Regelungen über die Meldepflicht für Auslandssachverhalte verschärft. Besonders davon Betroffen war die Meldepflicht für sogenannte Drittstaatensachverhalte. Hintergrund dieser Verschärfung war die seinerzeit öffentlich geführte Diskussion um die sogenannten Panama Papers mit denen eine Reihe von sogenannten Briefkastengesellschaften in Steueroasen aufgedeckt wurde.
Die spanische Regierung hat kürzlich nachgezogen und ihre nationalen Regelungen über die Meldepflicht für Auslandssachverhalte ebenfalls verschärft. Insbesondere ist zukünftig die Gründung von Gesellschaften, die Ausübung von Funktionen der Geschäftsleitung, eines Gesellschafters oder eines Treuhänders sowie spezielle Dienstleistungen anzeigepflichtig.
Die Nichtanzeige dieser Sachverhalte sanktioniert der spanische Fiskus mit hohen Geldstrafen.
Die Experten und Fachberater für Internationales Steuerrecht der TLI Steuerberater stehen Ihnen mit ihrem großen Erfahrungsschatz bei der Internationalen Besteuerung zur Seite. Die TLI Steuerberatungsgesellschaft berät sowohl bei inländischen Aktivitäten ausländischer Unternehmen, ausländischer Aktivitäten deutscher Unternehmen, sowie bei Zuzug und Wegzug natürlicher Personen.
Weitere Informationen zum Internationalen Steuerrecht finden Sie hier.
Sollten Sie Fragen zu nationalen oder internationalen steuerlichen Themen haben, kontaktieren Sie uns gerne.
Christian Dobner | TLI Steuerberater