Grundsteuerreform – Status quo?
Seit Juli 2022 können Grundbesitzer in Deutschland eine Erklärung zur Feststellung der neuen Grundsteuer bei den Finanzämtern einreichen. Die Frist endet am 31. Oktober 2022. Es ist damit Halbzeit.
Diese Karte zu diesem Beitrag zeigt in Anlehnung an die allseits bekannte Deutschlandkarte aus dem Wetterbericht zwar nicht hohe Temperaturen, sondern im Gegenteil besonders niedrige Werte.
Ein Blick auf die Quote der Abgabe von Grundsteuererklärungen in den einzelnen Bundesländern zeigt, dass bislang nur ein Bruchteil der mehr als 35 Millionen Anträge eingereicht wurden. Die wenigsten Abgaben gibt es laut der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung in Mecklenburg-Vorpommern mit einer Quote von nur 4,2 Prozent. Hessen steht aktuell mit 13,9 Prozent im Ländervergleich verhältnismäßig gut, jedoch immer noch weit unter der eigentlichen zu erwarteten Abgabequote von 50 % da.
Das von der Finanzverwaltung angebotene Elster-Portal, über das ein Großteil der Grundsteuererklärungen eingereicht werden, stürzte bereits am ersten Wochenende bei wenigen hunderttausend Anfragen ab. Es darf mithin bezweifelt werden, dass alle Anträge problemlos bis zum Fristende am 31. Oktober 2022 eingehen.
Am Wochenende hat der Bundesfinanzminister erstmals eine Fristverlängerung in Aussicht gestellt. Der Bund Der Steuerzahler Deutschland e. V. fordert eine Vertagung auf mindestens Ende Januar 2023.
Wir haben unsere Mandanten bereits vor dem offiziellen Beginn im Juli 2022 darüber informiert, dass wir von einer Fristverlängerung ausgehen, um unseren Mandanten den von der Regierung auf die Grundbesitzer ausgeübten Druck zu nehmen.
Wir sind auf die Erstellung und Einreichung der Grundsteuererklärungen mit unseren Prozessen bereits vorbereitet. Für unsere Mandanten haben wir individuelle Checklisten erstellt, die den Prozess effizient gestalten und den Aufwand minimieren.
Für Fragen rund um die Grundsteuer nehmen Sie Kontakt zu unseren Experten auf.
Christian Dobner | TLI Steuerberater